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Erbrecht

Bei diesem Rechtsgebiet kommt es nicht nur auf die Erfahrung und fundierte Rechtskenntnisse des Beraters an. Genauso wichtig sind Fingerspitzengefühl und Einfühlungsvermögen in familiäre Innenwelten. Mitglieder einer Familie müssen auch nach einer erbrechtlichen Auseinandersetzung noch miteinander reden können.
 

Ein handschriftliches Testament selbst zu verfassen, ist nicht schwer, wenn die Verhältnisse übersichtlich sind. Komplizierter wird es, wenn es um größere Vermögen oder Familien geht. Ist ein Unternehmen zu vererben, benötigen Sie auch in steuerlicher Hinsicht fachkundige Beratung. Fehler bei der Testamentsgestaltung können erhebliche finanzielle Folgen haben und lassen sich im Erbfall nur noch selten korrigieren.
 

Bei vielen praktischen Problemen läßt sich dem Willen des Erblassers durch eine Testamentsvollstreckung effektiv und flexibel Geltung verschaffen. Beispiele sind die Verwaltung und Abwicklung des Nachlasses bei entfernten oder zerstrittenen Erben oder die Sicherung des Nachlasses für unmündige Erben.
 

Ist der Erbfall eingetreten, beschäftigt den Erben zunächst meist anderes als seine Erbansprüche. Irgendwann kommt dann aber eine Zeit, wo man eine offene und faire Regelung angehen muß. Wenn es hierbei Schwierigkeiten gibt, sind wir Ihnen gern behilflich. Hierbei sollte ein Rechtsstreit nur die ultima ratio sein; wenn es dennoch dazu kommt, setzen wir uns mit allem gebotenen Nachdruck vor Gericht für Ihre Rechte ein.
 

Nahe Angehörige des Erblassers haben nach dem Willen des Gesetzgebers ein Pflichtteilsrecht, wenn sie von der Erbfolge ausgeschlossen oder benachteiligt sind. Wir helfen Ihnen, ihren Anspruch festzustellen und durchsetzen. Wenn Sie selbst Erbe geworden sind, wehren wir unberechtigte Pflichtteilsansprüche für Sie ab.
 

Sind mehrere Personen zu Erben berufen, bilden sie bis zur Aufteilung des Nachlasses eine Erbengemeinschaft. Nach einiger Zeit stellen sich häufig unterschiedliche Auffassungen über die Verwaltung des Nachlasses heraus. Auch bei der Verteilung desselben besteht nicht unerhebliches Konfliktpotential. Die meisten Probleme lassen sich mit fachkundiger Beratung gütlich lösen. Wenn nicht, ist ein harter Schnitt durch ein gerichtliches Verfahren einem dauernden Streit in der Familie vorzuziehen.

Familienfotos in B & W
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IHR BERATER

STEFAN MERTENS
RECHTSANWALT

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