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Handelsvertreterrecht

Wir beraten und vertreten Sie umfassend in allen Bereichen des Handelsvertreterrechts und unterstützen Sie mit unserem Fachwissen. Wenn Ihr Vertragspartner sich einer einvernehmlichen Lösung verweigert, setzen wir Ihre Ansprüche als Handelsvertreter oder Unternehmer gerichtlich durch.

Rechtsanwalt Stefan Mertens besitzt aufgrund seiner Spezialisierung und langjährigen Tätigkeit im Handelsvertreterrecht die notwendige Expertise und Erfahrung, um Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen, insbesondere bei:
 

Vertragsgestaltung

Viele gesetzliche Regelungen des Handelsvertreterrechts sind zwingender Natur. Innerhalb dieses Rahmens gibt es erhebliche Gestaltungsspielräume, die im Rahmen einer Beratung aufgezeigt und genutzt werden können.
 

Provisionsanspruch

Wann Provisionsansprüche entstehen und zur Auszahlung kommen, richtet sich in erster Linie nach dem Handelsvertretervertrag. Dieser wird jedoch vielfältig durch zwingende gesetzliche Regelungen überlagert. Hier können wir fundierte Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung Ihres Anspruchs bieten.
 

Kontrollrechte

Die unabdingbaren Ansprüche des Handelsvertreters auf Abrechnung, Auskunft, Bucheinsicht und Buchauszug bieten eine – häufig nicht genutzte – Informationsquelle für die Bezifferung der Ansprüche des Handelsvertreters.
 

Kündigung

Wir prüfen für Sie die Wirksamkeit einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung und unterstützen Sie bei der Gestaltung des restlichen Vertragszeitraums.
 

Ausgleichsanspruch

Bei jeder Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt sich die Frage nach dem Ausgleichsanspruch. Wir unterstützen Sie mit der Prüfung, Berechnung und Durchsetzung Ihres Anspruchs, auch unter Berücksichtigung von Einstandszahlungen und Altersversorgungen.

Hände schütteln
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IHR BERATER

STEFAN MERTENS
RECHTSANWALT

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