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Verkehrsrecht

Verkehrsunfallrecht/Schadenregulierung, Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren

 

Im Bereich des Verkehrsunfall-, Zivil- und Verkehrsstrafrechts kommt es auf eine erfahrene und fachkundige Beratung zur Abwägung und Beachtung sämtlicher rechtlicher Interessen der Mandantschaft an.
Dies gilt sowohl für die Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen im Rahmen der Unfallregulierung, wie auch bei der Abwehr von Verkehrsstrafsachen oder Bußgeldsanktionen bis hin zum Führerscheinentzug, da dies den Verlust des Arbeitsplatzes nach sich ziehen kann und damit mit einem sozialen Abstieg für sich persönlich, die Familie und den Angehörigen einhergeht.

Image by Clark Van Der Beken

Während in Verkehrsstrafsachen und Bußgeldangelegenheiten der Verlust des Führerscheines und die strafrechtliche Sanktion im Vordergrund stehen (Geldstrafen, Punkte in Flensburg, Trunkenheit im Straßenverkehr, Unfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Körperverletzung, etc. pp.) kommt es im Rahmen einer zivilrechtlichen Schadensregulierung auf eine schnellstmögliche Durchführung der 
Reparatur oder der Zahlung des Entschädigungsbetrages sowie die Prüfung der Möglichkeiten der Inanspruchnahme eines Mietwagens, 
eines Nutzungsausfalls oder eines Haushaltsführungsschadens an.

 

Die Beratungsleistungen umfassen daher das gesamte Spektrum der Verkehrsstraf- und Bußgeldangelegenheiten sowie der Unfallschadenregulierung einschließlich der Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen.

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IHR BERATER

GEORG GROTEFELS
FACHANWALT FÜR VERKEHRSRECHT

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